Haustiere in der
Mietwohnung
Ob Deutsche Dogge, Papagei oder Zwerghamster – wer sich ein Haustier anschaffen möchte, sollte vorher einen Blick in den Mietvertrag werfen. Dieser regelt die Haustierhaltung in der Wohnung, denn ein eigenes Haustier-Gesetz gibt es im Mietrecht nicht.
Kleintiere sind in der Mietwohnung immer erlaubt
Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag gibt es nicht. Einzelne Kleintiere sind als Haustiere in Ihrer Mietwohnung von GCP erlaubt. Dazu zählen die meisten Tiere, die man im Käfig, Aquarium oder Terrarium hält, zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, aber auch Fische und Ziervögel. Für diese Tiere benötigen Sie keine Genehmigung des Vermieters. Das gilt allerdings nur, solange Sie sich nicht übermäßig viele Tiere anschaffen und der allgemeine Hausfrieden nicht durch z.B. Lärm oder Geruchsbelästigung gestört wird. Geben Sie auch Ihr Kleintier unbedingt bei der Wohnungsbewerbung an, damit der Vermieter informiert ist.
Haustiere in der mietwohnung
Im Fall von Hund und Katze besser nachfragen
Bei größeren Haustieren sollten Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters unbedingt einholen, denn laut Mietrecht sind diese genehmigungspflichtig. Eine entsprechende Klausel befindet sich in Ihrem Mietvertrag mit GCP. Sollte die Erlaubnis zur Haltung erteilt worden sein, kann diese jederzeit zurück gezogen werden, wenn durch das Haustier andere Tiere oder Hausbewohner belästigt werden oder es zur Beeinträchtigung des Grundstücks, der Mietsache oder anderer Mieter:innen kommt. Triftige Gründe können zum Beispiel sein, dass der Hund ständig bellt, andere Hausbewohner angreift oder der Nachbar eine starke Tierhaarallergie hat.
Geben Sie Ihre Haustiere also unbedingt bereits bei der Wohnungsbewerbung an. Benötigen Sie Ihr Haustier aus therapeutischen Zwecken, zum Beispiel als einen Blindenhund, steht der Haltung natürlich nichts entgegen. Aber auch in vielen anderen Fällen stellt ein Haustier kein Problem dar.
Wie sieht es mit exotischen Tieren aus?
Ungiftige und ungefährliche Schlangen, Reptilien und Echsen zählen normalerweise zu den Kleintieren. Anders sieht es bei Gift- und Würgeschlangen, Spinnen und Skorpionen aus. Fragen Sie uns bei der Wohnungsbesichtigung am besten gleich und wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, wie es mit der Haltung Ihres exotischen Haustiers bei GCP aussieht.