Fernsehen über Kabel/SAT
Ihr TV-Empfang via Kabelanschluss oder SAT-Anlage wird über die Nebenkosten abgerechnet? Dann erfordert eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes Ihr Handeln!
Die wichtigste Information vorab:
Wenn Sie ab dem 01.04.2024 weiterhin TV-Programme über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage empfangen bzw. darüber TV schauen möchten, ist es erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abschließen.
Viele häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir hier kompakt aufbereitet.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen betreffen Sie nur, sofern Ihr Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage bisher über die Nebenkosten im Rahmen eines Sammelvertrags abgerechnet wurde.
Im Rahmen einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes wird zum 01.07.2024 das Nebenkostenprivileg abgeschafft. Das Nebenkostenprivileg erlaubt es Vermietern, sogenannte Sammelverträge mit Kabel- bzw. SAT-Anbietern abzuschließen und die Kosten hierfür über die Nebenkosten auf die Mieter:innen umzulegen. Diese Kosten leitet der Vermieter dann an die Netzbetreiber weiter. Dies ist durch die Gesetzesänderung nur noch bis zum 30.06.2024 möglich.
In Ihrem Wohnhaus endet die TV-Versorgung über den Kabelanschluss bzw. die SAT-Anlage mit Abrechnung über die Nebenkosten zum 31.03.2024.
Für Sie heißt das: Wenn Sie ab dem 01.04.2024 weiterhin TV-Programme über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage empfangen bzw. darüber TV schauen möchten, ist es erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abschließen.
Falls Sie für den Zeitraum ab dem 01.04.2024 keinen Vertrag über die Lieferung von TV-Signalen mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abgeschlossen haben, können Sie ab dann in Ihrer Wohnung kein TV-Signal via Kabelanschluss oder SAT-Anlage mehr empfangen und darüber kein Fernsehen mehr schauen.
Denn: Die Kosten für Ihren Kabelanschluss bzw. Ihre SAT-Anlage wurden bisher über die Nebenkosten im Rahmen eines Sammelvertrags abgerechnet. Dies ist durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) nur noch bis zum 30.06.2024 möglich. In Ihrem Wohnhaus endet die TV-Versorgung über den Kabelanschluss bzw. die SAT-Anlage mit Abrechnung über die Nebenkosten zum 31.03.2024.
Die „TKG-Novelle“ erfordert nur dann Ihr Handeln, wenn Ihr Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage bisher über die Nebenkosten im Rahmen eines Sammelvertrags abgerechnet wurde.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung („TKG-Novelle“) ist diese Umlage der Kosten ab dem 01.07.2024 nicht mehr zulässig und Ihre gewohnte TV-Versorgung über einen Kabelanschluss bzw. Ihre SAT-Anlage wird automatisch beendet.
In Ihrem Wohnhaus endet die TV-Versorgung über den Kabelanschluss bzw. die SAT-Anlage mit Abrechnung über die Nebenkosten zum 31.03.2024. Wenn Sie ab dem 01.04.2024 weiterhin TV-Programme über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage empfangen bzw. darüber TV schauen möchten, ist es erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abschließen.
Da die Kosten für Ihren Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage nicht mehr umgelegt werden dürfen, wird diese Position entsprechend ab dem Zeitpunkt der Umstellung nicht mehr Bestandteil Ihrer Nebenkosten sein.
Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung, ob Sie einen eigenen Vertrag mit einem Kabel- oder SAT-Anbieter abschließen möchten oder zukünftig ganz auf den Empfang von TV-Signalen via Kabelanschluss oder SAT-Anlage verzichten, obliegt in Gänze Ihnen.
Wenn Sie ab dem 01.04.2024 weiterhin TV-Programme über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage empfangen bzw. darüber TV schauen möchten, ist es jedoch in jedem Fall erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abschließen. Dabei können Sie selbst bestimmen, mit welchem Anbieter Sie einen Vertrag abschließen möchten.
Damit die Umstellung reibungslos verläuft, empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt nach einem Anbieter umzusehen.
Das ist leider nicht möglich. Die bisherige TV-Versorgung wurde im Rahmen eines sogenannten Sammelvertrags (Mehrnutzervertrag) zwischen GCP und dem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abgeschlossen und über die Nebenkosten abgerechnet. Dies ist durch die Gesetzesänderung nur noch bis zum 30.06.2024 möglich.
In Ihrem Wohnhaus endet die TV-Versorgung über den Kabelanschluss bzw. die SAT-Anlage mit Abrechnung über die Nebenkosten zum 31.03.2024.
Wenn Sie ab dem 01.04.2024 weiterhin TV-Programme über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage empfangen bzw. darüber TV schauen möchten, ist es also erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag – als Einzelnutzervertrag – mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abschließen.
In der Regel bieten die gängigen Anbieter entsprechender Dienstleistungen, wie beispielsweise Vodafone, auf Ihren Webseiten einen Verfügbarkeitscheck an. Dort können Sie ganz einfach überprüfen, welches Angebot für Ihre Anschrift besteht.
Bitte beachten Sie, dass wir keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages garantieren können. Die konkrete Verfügbarkeit der Leistung hängt ausschließlich von den Anbietern ab.
- DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
- IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
- Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt über eine private Satellitenanlagen (SAT). Bitte beachten Sie, dass für die Anbringung einer Parabolantenne im Vorfeld eine schriftliche Erlaubnis der Hausverwaltung einzuholen ist.
Wenn Sie eine Parabolantenne anbringen möchten, müssen Sie hierfür zuvor eine schriftliche Erlaubnis der Hausverwaltung einholen. Die Kosten für die fachgerechte Anbringung trägt der Mieter bzw. die Mieterin. Darüber hinaus ist die Hausverwaltung dazu berechtigt, den Standort der Antenne festzulegen.
Der Preis für die TV-Versorgung hängt davon ab, für welchen Anbieter und welche konkrete Leistung Sie sich entscheiden. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf die Preisgestaltung der Anbieter keinerlei Einfluss haben.
Nein, die bisherige TV-Versorgung wurde im Rahmen eines sogenannten Sammelvertrags zwischen GCP und dem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abgeschlossen. Ihre bisherige TV-Versorgung endet automatisch.
Die Umstellung erfolgt automatisch, Sie müssen am Umstellungstag nicht zuhause sein und auch keine Änderungen an den Einstellungen Ihres Fernsehers vornehmen.
Ja, auch Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Ihr gebuchtes HD-Paket auch in Zukunft in vollem Umfang nutzen wollen. Denn Voraussetzung für Ihr HD-Paket ist die grundsätzliche TV-Versorgung.
Wenn Sie ab dem 01.04.2024 also weiterhin TV-Programme über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage empfangen bzw. darüber TV schauen möchten, ist es zunächst erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag – als Einzelnutzervertrag – mit einem Kabel- bzw. SAT-Anbieter abschließen.
Nein, der Rundfunkbeitrag ist hiervon komplett unabhängig. Er ist für alle Haushalte verpflichtend zu entrichten und finanziert das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die TV-Versorgung über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage ist dagegen ein Produkt, das von einem entsprechenden Anbieter bereitgestellt wird.
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