Tipps zur reibungslosen
Wohnungsübergabe
Wer umzieht, hat eine lange Liste an Dingen, die erledigt werden müssen. Dazu gehören auch die Übergabe des neuen Zuhauses und die Abnahme der alten Wohnung. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt!
Raus aus der alten,
rein in die neue Wohnung:
Die Übergabe bei Einzug: So klappt alles reibungslos
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und den Mietvertrag unterzeichnet? Dann steht als nächstes die Übergabe der neuen Vier Wände an.
Dabei begehen Mieter:in und Vermieter:in gemeinsam die Räumlichkeiten und halten den exakten Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll fest. Dokumentiert werden außerdem die Zählerstände von Stromableser & Co, damit Sie später die Abrechnung entsprechend nachvollziehen können.
Wenn Sie bei uns mieten, kontaktieren wir Sie im Normalfall spätestens 14 Tage vor Mietvertragsbeginn, um mit Ihnen einen Termin zur Übergabe Ihrer neuen Wohnung zu vereinbaren. Das gemeinsam angefertigte Protokoll wird in der Regel gemeinsam mit Ihnen vor Ort ausgefüllt und Sie erhalten danach eine Kopie. Das Protokoll wird vorher von beiden Seiten per Unterschrift bestätigt.
Danach steht Ihrem neuen Wohnglück nichts mehr im Wege und Sie erhalten Sie von uns die Schlüssel zu Ihrem neuen Zuhause!
Der Auszug aus Ihrer
alten Wohnung:
Auch die alte Wohnung gilt es ordnungsgemäß zurückzugeben. Am besten, Sie besprechen einmal im Vorfeld mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, in welchem Zustand Sie Ihre alte Wohnung hinterlassen müssen. So gibt es keine Überraschungen bei der Rückgabe.
Für alle Arbeiten, wie zum Beispiel Schönheitsreparaturen, die Mieter:innen vor einem Auszug gemäß gesetzlicher Regelung selbst durchführen müssen, wird eine angemessene Frist vereinbart. Welche Arbeiten vor Auszug fällig werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Mietdauer, und ist Ihrem bisherigen Mietvertrag bzw. den gesetzlichen Regelungen zu entnehmen. In jedem Fall sollte eine Wohnung immer mindestens besenrein übergeben werden.
Lassen Sie sich die Wohnungsabnahme bei Auszug von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter gegenzeichnen und notieren Sie im gemeinsamen Protokoll die Zählerstände für die Endabrechnung der Betriebs- und Nebenkosten.
Ist alles in Ordnung und geklärt, muss die Rückzahlung der Kaution innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von maximal sechs Monaten nach Auszugsdatum erfolgen.