Abschließbare Einzelgarage in Gelsenkirchen
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Weitere Informationen
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Objekt ID5133/01004/001/0010
Objektbeschreibung
In der Wohnanlage an der Femestraße in Gelsenkirchen haben wir eine freie, abschließbare Einzelgarage zu vermieten.
Es sind auch noch Außenstellplätze anmietbar. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Nutzen Sie die Gelegenheit und mieten Sie ihre eigene Garage in Gelsenkirchen.
Ausstattung
Alle angegebenen Mieten verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt die Vermietung umsatzsteuerfrei.
Lage
Sonstiges
Alle Informationen zur Datennutzung und Datenschutzrechten durch Grand City Property Ltd – Zweigniederlassung Deutschland finden Sie unter: grandcityproperty.de/datenschutz.
Wichtige Hinweise:
- Bitte senden Sie uns keine vertraulichen personenbezogenen Dokumente (z. B. Gehaltsabrechnungen) vor der Besichtigung zu. Sollten Sie dies dennoch tun, werden diese Dateien umgehend gelöscht.
- Der Energieausweis kann bei der Besichtigung vorgelegt werden (ausgenommen Stellplätze/Garagen).
- Die in der Anzeige verwendeten Fotos können Beispielfotos oder KI-generierte Visualisierungen (Kennzeichnung mit „virtually staged“) sein, die der besseren Veranschaulichung der Immobilie dienen und von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können.
- Sämtliche Daten in diesem Exposé, einschließlich Bilder, Grundrisse und sonstige Beschreibungen wie auch Grundrissgrafiken mit Maßangaben oder Einrichtungen, dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar. Die Daten sind so gründlich wie möglich angegeben, dennoch lassen sich Fehler nicht ausschließen. Alle Angaben im Exposé sind daher unverbindlich und etwaige Änderungen vorbehalten. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Maßgeblich sind allein die Vereinbarungen des zu schließenden Mietvertrages. Eine Haftung für fahrlässige Fehler oder Abweichungen der Angaben wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.